Bedingungen der
Förderung und Vergabe
Die Kooperationsförderung ist ein Zuschuss
zu den zusätzlichen entstehenden Personal- und
Produktionskosten einer bayerischen, freien, professionellen
Theatergruppe für eine Kooperation mit einer anderen
bayerischen, freien, professionellen Theatergruppe.
Regelwerk der
Kooperationsförderung
Fassung 3. März
2019
Kooperationsförderung Freie Theater
Bayern 2019
des Verbandes Freie Darstellende Künste
Bayern e.V.
Umfang der Kooperationsförderung Freie
Theater Bayern
Die Kooperationsförderung ist ein Zuschuss
zu den zusätzlichen entstehenden Personal- und
Produktionskosten einer bayerischen, freien, professionellen
Theatergruppe für eine Kooperation mit einer anderen
bayerischen, freien, professionellen
Theatergruppe.
Die Bedingungen der Förderung und
Vergabe
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Mit der Maßnahme werden ausschließlich Koproduktionen von
professionellen, freien und privaten Theatern mit Sitz in Bayern
gefördert.
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Kommunale Theater-Träger sind als Kooperationspartner
ausgeschlossen.
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Einzelpersonen sind als Kooperationspartner
ausgeschlossen.
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Koproduktionen mit jeweils einem professionellen, freien Theater
aus München sind erlaubt. Aufführungen im Stadtgebiet der
Landeshauptstadt München sind jedoch von der Förderung
ausgeschlossen.
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Die Aufführungen zählen nicht zu den 100
eigenproduzierenden Vorstellungen, die für die Voraussetzung
sind, um eine institutionelle Förderung durch den Freistaat
Bayern zu erhalten.
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Die Kooperationsförderung ist ein Zuschuss zu den
zusätzlich entstehenden Personal- und Produktionskosten einer
Kooperation. Dadurch wird eine Doppelförderung von
institutionell geförderten Theatergruppen und deren Personal
ausgeschlossen.
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Der Sitz der beteiligten Kooperationspartner muß
mindestens 50 Kilometer voneinander entfernt
sein.
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Es müssen mindestens fünf Vorstellung der Koproduktion
inklusive Premiere geplant sein.
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Die Produktionen müssen mit mindestens vier professionellen,
darstellenden Künstlern umgesetzt werden.
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Es können maximal 35 % der Gesamtkosten der Produktion
einschließlich Premiere und vier Vorstellung gefördert
werden. Die Aufteilung der
verbleibenden Kosten tragen die beteiligten
Kooperationspartner.
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Die Koproduktion muss eine ausgewogene Projektpartnerschaft beider
Theater nachweisen, die sich in den Arbeitsprozessen und der
Finanzierung widerspiegelt. Die Dominanz eines Theaters ist nicht
erlaubt. Die Kooperation muss einen soliden Finanzplan mit
ausgewiesenem Eigenanteil nachweisen. Koproduktionen mit einzelnen
Personen sind ausgeschlossen, bzw. vergleichbare
Arbeitsbeziehungen, die sonst im Theater durch Einzelengagements
durchgeführt werden z.B. ein Regisseur und ein
Theater.
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Antragsteller können alle freien und professionellen
Theatergruppen in Bayern sein. Der Status der Professionalität
erfolgt durch einen Nachweis von mindestens zwei
außenwirksamen Produktionen (öffentliche Kritiken), einem
kontinuierlichen Spielbetrieb in den letzten drei Jahren oder
vergleichbaren formalen Kriterien.
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Grundsätzlich sind alle Genres der darstellenden Kunst erlaubt
– ausgenommen sind jedoch: Comedy, Varieté, Lesungen,
Improvisationstheater und kommerzielle
Tourneetheater.
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Die Maximalgrenze der Förderung liegt bei 12.500 € pro
Koproduktion.
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Es wird die Koproduktion für eine gemeinsame Produktion
gefördert einschließlich der Premiere und gegebenenfalls
weiterer Aufführung innerhalb Bayerns.
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Die Aufführungstermine der Premiere und geförderten
Vorstellung müssen im Kalenderjahr zwischen Juni bis Dezember
2019 in Bayern durchgeführt werden.
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Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht
nicht.