Antragsteller
Antragsteller ist jeweils ein Theater
einer Kooperation.
Der Antragsteller ist für die sachgerechte
und ordentliche Verwendung der Mittel verantwortlich und erstellt
den Verwendungsnachweis.
Voraussetzungen für die beteiligten
Theater einer Kooperation sind:
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Die Theatergruppe hat ihren Sitz in Bayern.
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Die Theatergruppe weist die professionelle und freie Theaterarbeit
durch mindestens zwei außenwirksame Produktionen (z.B.
öffentliche Kritiken), einem kontinuierlichen Spielbetrieb in
den letzten Jahren oder vergleichbare Kriterien
nach.
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Grundsätzlich sind alle Genres der darstellenden Kunst
erlaubt.
Ausgenommen sind jedoch: Comedy,
Varieté, Lesungen, Improvisationstheater und kommerzielle
Tourneetheater.
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Die Aufführung muß mit mindestens zwei Künstlern
erfolgen.
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Es können maximal 35 % der Gesamtkosten der Produktion
einschließlich Premiere du zweiter Vorstellung gefördert
werden. Die Aufteilung der verbleibenden Kosten tragen die
beteiligten Kooperationspartner.