5. Antragsteller
Antragsteller  
  
Antragsteller ist jeweils ein Theater einer Kooperation. 
Der Antragsteller ist für die sachgerechte und ordentliche Verwendung der Mittel verantwortlich und erstellt den Verwendungsnachweis.
  
Voraussetzungen für die beteiligten Theater einer Kooperation sind: 
  • Die Theatergruppe hat ihren Sitz in Bayern.
  • Die Theatergruppe weist die professionelle und freie Theaterarbeit durch mindestens zwei außenwirksame Produktionen (z.B. öffentliche Kritiken), einem kontinuierlichen Spielbetrieb in den letzten Jahren oder vergleichbare Kriterien nach.
  • Grundsätzlich sind alle Genres der darstellenden Kunst erlaubt.
    Ausgenommen sind jedoch: Comedy, Varieté, Lesungen, Improvisationstheater und kommerzielle Tourneetheater.
  • Die Aufführung muß mit mindestens zwei Künstlern erfolgen.
  • Es können maximal 35 % der Gesamtkosten der Produktion einschließlich Premiere du zweiter Vorstellung gefördert werden. Die Aufteilung der verbleibenden Kosten tragen die beteiligten Kooperationspartner.  
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