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8. Vergabekriterien
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Vergabekriterien
Kriterien
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Am Stichtag wird anhand der Anträge die Vergabe durch den
Vorstand des Verbands gesichtet und die formalen Voraussetzungen
geprüft.
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Übersteigt die Summe der ordentlichen Anträge die
vorhandenen Mittel, so wird eine Reihenfolge gebildet, in der
grundlegende Kriterien berücksichtigt werden wie z.B.
regionale Ausgewogenheit, Finanzierungsbasis, Art und Umfang der
Kooperationen.
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Danach wird nach weiteren formalen Kriterien (Ausgewogenheit der
Sparten, Eingang der Anträge u.a.) durch den Verband
eine Reihenfolge der Anträge
gebildet.
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Über die Vergabe entscheidet im ersten Jahr der Förderung
der Vorstand.
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Für die Beschlussfassung kann der Vorstand einen Fachbeirat
berufen, der gleichberechtigt an der Beurteilung und Entscheidung
mitwirkt.
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die künstlerische Qualität und
Originalität,
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Gleichberechtigung der Projektpartnerinnen
und - partner (Umgang auf
Augenhöhe)
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Gemeinsamkeit und Gegenseitigkeit (Passion und
Austausch)
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