8. Vergabekriterien
Vergabekriterien  
 
Kriterien 
  • Am Stichtag wird anhand der Anträge die Vergabe durch den Vorstand des Verbands gesichtet und die formalen Voraussetzungen geprüft.   
  • Übersteigt die Summe der ordentlichen Anträge die vorhandenen Mittel, so wird eine Reihenfolge gebildet, in der grundlegende Kriterien berücksichtigt werden wie z.B. regionale Ausgewogenheit, Finanzierungsbasis, Art und Umfang der Kooperationen. 
  • Danach wird nach weiteren formalen Kriterien (Ausgewogenheit der Sparten, Eingang  der Anträge u.a.) durch den Verband eine  Reihenfolge der Anträge gebildet. 
  • Über die Vergabe entscheidet im ersten Jahr der Förderung der Vorstand. 
  • Für die Beschlussfassung kann der Vorstand einen Fachbeirat berufen, der gleichberechtigt an der Beurteilung und Entscheidung mitwirkt. 
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    Insbesondere werden folgende weitere Förderkriterien berücksichtigt: 
    • die künstlerische Qualität und Originalität,
    • Gleichberechtigung  der  Projektpartnerinnen  und  - partner  (Umgang  auf  Augenhöhe)
    • Gemeinsamkeit und Gegenseitigkeit (Passion und Austausch) 
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