2. Allgemein
Ziel der Förderung
 
Maßnahme
  • Die Maßnahme «Kooperationsförderung Freie Theater Bayern» soll Kooperationen freier professioneller Theater in Bayern unterstützen.  
  • Die Kooperationsförderung ist ein Zuschuss zu den zusätzlich entstehenden Personal- und Produktionskosten eines bayerischen, freien, professionellen Theaters für eine Kooperation mit einem anderen bayerischen, freien und professionellen Theater.
  • Für Theater, die vom Freistaat Bayern eine institutionelle Förderung (Förderung nichtstaatlicher Theater) erhalten, sind nur die zusätzlich entstehenden Kosten der Produktionen und Kooperation zuwendungsfähig, um eine Doppelförderungen auszuschließen.
Theater
  • Theater in diesem Sinne sind: Theater mit und ohne Spielstätten, Theatergruppen, Ensembles, Initiativen aus dem Bereich der darstellenden Kunst.
  • Mit der Maßnahme werden ausschließlich Kooperationen von Theatern mit Sitz in Bayern gefördert.